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am 11./12.September 2010 findet wieder der Corso Leopold in München statt

http://www.corso-leopold.de/content.php?content.107

 

 

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Kunstverein Kunstrefugium e. V.

S A T Z U N G
 
§ 1

Zweck des Vereins

 
Der Verein "Kunstverein Kunstrefugium e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 

Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der Kunst. 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Ausstellungen, Vorträge, und Veranstaltungen zur Unterrichtung und Bildung der Öffentlichkeit, vor allem der Jugend. 

Die kulturellen Veranstaltungen des Vereins werden in der Form des Zweckbetriebs nach der Abgabenordnung geführt. 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. 
Mittel des Vereins, auch etwaige Gewinne aus Veranstaltungen oder sonstige Überschüsse, dürfen nur für satzungsmäßige Aufgaben verwendet werden. 

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
§ 2

Name und Sitz des Vereins 


Der Verein führt den Namen 
" Kunstrefugium e.V." 
Sitz des Vereins ist 81669 München, Laibacherstraße 4. 


§ 3
 
Mitgliedschaft
 

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person über 18 Jahren werden. 

Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderem Maße gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 

Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich oder elektronisch an den Vorsitzenden zu richten. 

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
 
Die Mitgliedschaft geht verloren:
 
1. durch Tod 

2. durch förmliche Ausschließung, die nur durch Beschluss der 
Mitgliederversammlung erfolgen kann, 

3. durch Ausschluss mangels Interesse, der durch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden kann, wenn ohne Grund für zwei Monate die Beiträge 
nicht entrichtet sind, 

4. durch Austritt. 

Der Austritt ist dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitzuteilen, eine Rückerstattung des Jahresbeitrags wird nicht vorgenommen. 


§ 4

Beiträge – Geschäftsjahr

 

Die Höhe des jährlichen Vereinsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. 

Der Beitrag ist zum 1. Juli jeden Jahres an den Schatzmeister gebührenfrei einzubezahlen. Ehrenmitglieder werden von der Zahlung von Vereinsbeiträgen freigestellt. 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 5

Organe des Vereins 


Organe des Vereins sind
 
a) der Vorstand der aus 

dem Vorsitzenden, 
dem stellvertretenden Vorsitzenden, 
dem Schatzmeister, 
2 Beisitzern
dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen und 
dem Schriftführer besteht.
 
b) die Mitgliederversammlung 

Der Vereinsvorsitzende und die weiteren Mitglieder des Vorstandes werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

§ 6

Vertretungsverhältnisse

 
Der Verein wird durch den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter oder den Schatzmeister jeweils alleine gerichtlich oder außergerichtlich vertreten.

Im Innenverhältnis soll eine Vertretung des Vorsitzenden durch seinen Stellvertreter oder beider Vorsitzender durch den Schatzmeister nur im Verhinderungsfalle stattfinden.
 
§ 7

Sonstige Rechte und Pflichten des Vorstandes
 

Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
 
Die Leitung der Mitgliederversammlungen und der Sitzungen des Vorstandes obliegt dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung seinem Stellvertreter. 
Der Schriftführer hat über jede Verhandlung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Schriftführer und dem Vereinsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen ist. 
 
Der Schatzmeister verwaltet die Kasse des Vereins und führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er hat der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten. Er nimmt Zahlungen für den Verein gegen seine alleinige Quittung in Empfang. 
Zahlungen darf er nur auf schriftliche Anweisung des Vereinsvorsitzenden leisten, sofern diese im Einzelfall den Betrag von Euro 500,-- übersteigen. 

Der Vorstand ist berechtigt, ein Vereinsmitglied zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen jeder Art für den Verein zu ermächtigen. 

Der Vorstand und alle anderen Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit.
 
Der Vorstand ist verpflichtet, in alle namens des Vereins abzuschließenden Verträge die Bestimmung aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit ihrem Vereinsvermögen haften.
 
§ 8

Mitgliederversammlung 


Die ordentliche Hauptversammlung ist alljährlich einmal, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr jeden Jahres, einzuberufen. 

Die Hauptversammlung beschließt über
 
- den Jahresbericht 

- den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters 

- und jeweils im 2-jährigen Turnus über die Entlastung des Vorstands 
und die Neuwahl des Vorstands. 
Außerordentliche Versammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 20 Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Berufung verlangen. 
 
Der Vorstand legt die Tagesordnung für die Mitgliederversammlungen fest und beruft diese durch besondere schriftliche Einladung der Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung. Die Einladung hat mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin zu erfolgen. 
Das Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen kann auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausgeübt werden.

Anträge haben in schriftlicher Form zu erfolgen.

Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. 

Über die Art der Abstimmung entscheidet die Mitgliederversammlung.
 
Die Wahl des Vorsitzenden und der anderen Vorstandsmitglieder hat durch Einzelabstimmung in schriftlicher und geheimer Wahl zu erfolgen, wenn mindestens 6 Mitglieder dies verlangen.
 
Der Vorstand bleibt unabhängig von der satzungsmäßigen Dauer seiner Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. 

Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so findet eine Zuwahl durch die Mitglieder des Vorstandes statt.
 
Beschlüsse, durch die die Satzung geändert wird und Beschlüsse über die Auflösung bedürfen einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder. 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen, außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, sofern mindestens 40% der eingetragenen Mitglieder schriftlich die Auflösung verlangen.
 
Der Vorstand hat dann innerhalb von 4 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, deren einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins sein muss. 

Dieser Tagesordnungspunkt muss zusammen mit der Ladung den Mitgliedern zwei Wochen vor der außerordentlichen Hauptversammlung schriftlich mitgeteilt werden. 
 
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich zu protokollieren und vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
 
Die Protokolle haben in der jeweils nächsten Mitgliederversammlung aufzuliegen und sind vom Schriftführer auf Verlangen jedem Vereinsmitglied jederzeit zugänglich zu machen. 

Wird in der jeweils nachfolgenden Mitgliederversammlung kein Einspruch gegen das Protokoll erhoben, so gilt es als genehmigt. 

§ 9
 
Veröffentlichung 


Die Veröffentlichungen des Vereins erfolgen unter www.kunstrefugium.de 

§ 10

Auflösung des Vereins

 
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt München, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
 



Die Neufassung der Satzung wurde beschlossen am 08.10.2009
 
Der Verein ist beim Amtsgericht München -Registergericht-, Infanteriestr. 5, 80315 München eingetragen.


 
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Kunstrefugium Antrag auf Mitgliedschaft




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Hiermit beantrage ich die Aufnahme in der Künstlervereinigung „Kunstrefugium e.V.“:

Begleitend zu diesem Antrag sende ich 5 digitale Bilddateien meiner Kunstwerke an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Außerdem schicke ich einen unterschriebenen Antrag auf dem Postweg an folgende Adresse: Kunstrefugium e.V. c/o Ingrid Müller, Laibacherstraße 4, 81669 München.

Die auf der Website www.kunstrefugium.de aufgeführten AGBs und Datenschutzrichtlinien habe ich gelesen und akzeptiert. Die Vereinssatzung, sowie die Vereinsordnung sind mir bekannt, die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erkenne ich an:

1. Präsenz auf der Internetseite www.kunstrefugium.de mit mind. 5 und max. 15 Abbildungen, Verlinkung zur eigenen Website, Künstlervita, Portrait und einem Hinweis auf Ausstellungen.
2. Berechtigung zur Beteiligung an durch den Verein initiierten Aktionen und Projekten
3. Grundsätzliche Teilnahme am Künstlertreuhandservice.
4. Leistung des Mitglieds Beitrag durch Überweisung.

 - jährlich 75,- €



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